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Allgemeine GeschäftsbedingungenGrillshop Berlin |
Schulz HeizpilzeM.Schulz & M.Tampfel GbR Hohenstaufenstraße 44 10779 Berlin
1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie - auch - unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Briefe, Fax, Telefon, Email etc.) mit der Firma Schulz Heizpilze schließen. Abweichende Bedingungen gelten nicht. Nebenabreden und Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung wirksam.
Mit der Bestellung / Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Die Firma Schulz Heizpilze ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
2. Verkauf Die auf der Store Website oder in Broschüren oder Werbematerialien der Firma Schulz Heizpilze enthaltenden Informationen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen dar. Diese Informationen gelten nicht als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Alle Preisangaben und Angebote erfolgen freibleibend. Fehlerhafte oder irrtümliche Angaben jeder Art sind in keinem Falle bindend.
Angegebene Lieferzeiten sind in jedem Fall unverbindlich. Die Firma Schulz Heizpilze wird nach Möglichkeit versuchen, die avisierten Lieferzeiten einzuhalten.
Die Firma Schulz Heizpilze hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb des Einflussbereiches der Firma Schulz Heizpilze liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen).
Die Firma Schulz Heizpilze ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn der eigene Lieferant seinerseits nur Teilleistungen erbracht hat. Erfüllungsort der Firma Schulz Heizpilze ist das Ladengeschäft in der Hohenstaufenstrasse 42 in 10779 Berlin.
Die Ware ist entsprechend dem vereinbarten Termin im Ladengeschäft Hohenstaufenstrasse 42 in 10779 Berlin durch Sie abzuholen. Eine Anlieferung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Abholung der Ware fällig. Stellt die Firma Schulz Heizpilze eine Rechnung über die veräußerten Waren, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung fällig. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung – im Falle einer längeren Geschäftsbeziehung – bis zur Tilgung aller Außenstände durch den Kunden im Eigentum der Firma Schulz Heizpilze.
Sind Sie Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Waren. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware wird auf ein Jahr reduziert.
Sind Sie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist die Gewährleistung für gebrauchte Ware ausgeschlossen. Die Gewährleistung für neu hergestellte Ware wird auf 6 Monate beschränkt. Im Falle von Mängeln der gelieferten Ware oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist die Firma Schulz Heizpilze nach ihrer Wahl zunächst zur Nacherfüllung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Nacherfüllung bedeutet nach Wahl der Firma Schulz Heizpilze die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Soweit die Nacherfüllung fehlschlägt, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
3. Vermietung Die Vermietung erfolgt sowohl zur privaten, als auch zur gewerblichen Nutzung durch den Mieter. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Umgang mit der Mitsache sowohl die Sicherheitshinweise des Herstellers, als auch die Sicherheitshinweise des Vermieters unbedingt zu beachten sind.
Bei Übergabe der Mietsache an den Mieter ist die jeweils vereinbarte Kaution in bar zu hinterlegen (eventuell 1/2 des Mietpreises). Stellt der Vermieter eine Rechnung über den Gesamtmietpreis, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung fällig.
Der Mieter trägt alle Kosten, die durch den Betrieb der Mietsache entstehen. Der Mieter übernimmt die Mietsache wie bei der Übergabe besichtigt. Solange der Mieter die Mietsache in seinem Besitz hat, trägt er dafür Sorge, dass die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand verbleibt. Bei Beschädigungen hat der Mieter entsprechend der Schadenshöhe die Reparaturkosten bzw. den Zeitwert nebst einer Kostenpauschale von EUR 100,- an den Vermieter zu zahlen.
Der Mieter übernimmt im Innenverhältnis die Verkehrssicherungspflicht. Umfasst ist dabei sowohl der sichere Transport als auch der Betrieb der Mietsache. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Vermieter aufgrund der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht erhoben werden.
Der Mieter ist berechtigt / nicht berechtigt die Mietsache weiter zu vermieten bzw. Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Endet das Mietverhältnis, hat der Mieter die Mietsache unverzüglich dem Vermieter zurückzugeben. Ein Überschreiten der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Wird der vereinbarte Rückgabezeitpunkt ohne diese Genehmigung überschritten, so wird für jeden angefangenen Tag die doppelte Tagespauschale des Mietpreises fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein Schaden nicht oder in einer geringeren Höhe entstanden ist. Der Vermieter ist berechtigt, statt der doppelten Tagespauschale nach seiner Wahl den tatsächlichen Schaden ersetzt zu verlangen.
4. Haftungsbeschränkungen Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben (zum Beispiel Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder Garantieerklärungen), wird die Haftung der Firma Schulz Heizpilze auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eventuelle Produkthaftungsansprüche bleiben unberührt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, z.B. entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.
5. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen Berlin. Für amtsgerichtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin Mitte zuständig.
6. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sofern die Firma Schulz Heizpilze einzelne Rechte aus diesem Vertrag im Einzelfall nicht geltend macht, gilt dies nicht als Verzicht auf solche Rechte.
7. Datenverarbeitung
Durch Aufgabe der Bestellung erklären Sie ihr Einverständnis damit, dass die Firma Schulz Heizpilze die auf dem Bestellformular enthaltenen persönlichen Daten speichern, verarbeiten und benutzen kann, um Ihre Bestellung auszuführen. Auf schriftlich Anfrage erhalten Sie unentgeltlich eine Aufstellung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Unzutreffend gespeicherte Daten werden auf Ihren schriftlichen Wunsch korrigiert.
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